DER MANN DER STUNDE UND
„VATER DER THÜRINGER VERFASSUNG“

Rosenthals politisches Wirken kann eindrucksvoll anhand seines Entwurfs der Thüringischen Landesverfassung nachgezeichnet werden. Sie ist Zeugnis seiner Visionen über eine intakte demokratische Staatsarchitektur, die Rosenthal nicht nur als Politiker zu verfechten, sondern zugleich als Staatsrechtler juristisch zu formen wusste. Zweifelsohne zählen seine Bemühungen um eine Einigung der thüringischen Einzelstaaten am Ausgangspunkt der parlamentarischen Demokratie in Deutschland zu seinem größten politischen Vermächtnis. 

Für die anspruchsvolle Aufgabe der Konzeption einer intakten Verfassung war Eduard Rosenthal die erste Wahl: Als Abgeordneter des weimarischen Landtags verfügte er über vielfältige praktisch-politische Erfahrungen und als Rechtshistoriker und Staatsrechtler kannte er das Verfassungsrecht in Geschichte und Gegenwart genau. So avancierte Rosenthal zu einer zentralen Figur der politischen Einigung der Thüringer Staaten. Er war in der Lage, in kurzer Zeit einen Verfassungsentwurf zu unterbreiten, der zum Grundgesetz aller Menschen in Thüringen wurde. Am 12. Mai 1920 wurde sein Verfassungsentwurf als vorläufige Verfassung des Freistaats Thüringen verkündet. Mit den wesentlichen verfassungsrechtlichen Prinzipien seiner Arbeit, die auch heute noch tragende Säulen der Thüringer Verfassung sind, gilt Rosenthal heute gemeinhin als „Vater der Thüringer Verfassung“.

Dietmar Ebert & Marvin Hamann: Auszug aus dem Text: Eduard Rosenthal – „Vater der Thüringer Verfassung, nachzulesen auf der Homepage zum dezentralen Denkmal für Eduard Rosenthal, Rubrik Eduard Rosenthal – Leben und Wirkung.